01.03.2022
„Wir werden den Ausstieg aus der Verbrennung von fossilen Energien deutlich beschleunigen müssen.“
Dies kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck am Sonntag, den 27.02.2022, bei der Sondersitzung des Bundestags zum Krieg in der Ukraine an und erklärte die Energieversorgung und die Souverenität der Energieversorgung zur Frage von nationaler Sicherheit. Entsprechend soll lt. Referentenentwurf vom 28.02.2022 im neuen EEG der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und sieht eine nahezu vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien bereits bis 2035 vor.
Das Papier beinhaltet dazu folgende Eckpunkte:
- Ausbau Onshore-Windenergie bis 2030 auf 100 bis 110 Gigawatt (GW),
- Ausbau Offshore-Windenergie auf 30 GW,
- Ausbau Photovoltaik auf 200 GW,
- Abschaffung der Ausschreibungspflicht von Bürgerprojekten (Wind bis zu 18 MW, Solar bis zu 6 MW),
- Anstieg der Vergütung für Solarstrom-Dachanlagen (bis 10 kW Leistung auf 12,5 Cent/kWh, bis 100 kW Leistung auf 10,3 Cent/kWh, bis 400 kW auf 8,5 Cent/kWh, bis 1 MW Leistung auf 7,3 Cent/kWh),
- Abschaffung des „atmenden Deckels“ bei der Solar-Förderung,
- Abschaffung der EEG-Umlage von derzeit 3,7 Cent je Kilowattstunde zum 1.7.2022 inklusive gesetzlicher Verpflichtung zur Weitergabe der Preissenkung durch die Stromversorger an die Kunden.
Hier geht´s zur Rede von Robert Habeck im Bundestag vom 27.02.2022.
Weitere Infos zum Referentenentwurf zum neuen EEG.