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14.03.2022

Gesetzentwurf zu PV: Einspeisevergütung steigt – aber nur für Volleinspeiser

 

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Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hatte bereits im Januar einen Photovoltaik-Booster angekündigt, um die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen attraktiver zu machen und damit den Ausbau zu fördern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für Anlagen, deren Strom nicht zur Eigenversorgung genutzt wird (Volleinspeiser), in Abhängigkeit zur Leistung, folgende anzulegende Werte vor:

  • ≤ 10 Kilowatt 13,8 Ct./kWh,
  • ≤ 100 Kilowatt 11,3 Ct./kWh,
  • ≤ 400 Kilowatt 9,4 Ct./kWh,
  • ≤ 1 Megawatt 8,1 Ct./kWh.

Dies ist eine deutliche Erhöhung. Aktuell liegt der anzulegende Wert zwischen 7,03 und 5,03 Cent je Kilowattstunde (März 2022).

Für Eigenversorger sollen die anzulegenden Werte hingegen nur geringfügig ansteigen:

  • ≤ 10 Kilowatt 6,93 Ct./kWh,
  • ≤ 40 Kilowatt 6,85 Ct./kWh,
  • ≤ 1 Megawatt 5,36 Ct./kWh.

Diese profitieren wirtschaftlich bereits stark durch die teilweise Vermeidung des wesentlich teureren Strombezugs vom Versorger.

Zudem ist vorgesehen, die Vergütung – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission – bereits für Anlagen zu zahlen, die 2022 in Betrieb genommen werden. Damit soll die Verzögerung des Neubaus von Anlagen vermieden werden. Weiterhin ist geplant die Degression der festgelegten Vergütungssätze bis Januar 2024 auszusetzen und ab Februar 2024 auf eine halbjährliche Degression (1 %) umzustellen; die kleinteilige Steuerung über den sogenannten „atmenden Deckel“ soll entfallen.

Hier geht´s zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung.