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24.01.2025

Klimaschutzförderung in Mecklenburg-Vorpommern: Jetzt Anträge stellen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ruft Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und Kommunen dazu auf, die bestehenden Klimaschutzförderrichtlinien zu nutzen. Fördermittel für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen stehen weiterhin zur Verfügung und können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beantragt werden.

Attraktive Förderquoten für Klimaschutzprojekte

Das Land fördert Klimaschutzprojekte von Kommunen und Unternehmen mit mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In vielen Fällen beträgt die mögliche Förderquote sogar bis zu 70 Prozent. Ziel der Förderung ist es, Investitionen in den technischen Klimaschutz zu unterstützen, die eine dauerhafte Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand vor der umgesetzten Maßnahme erreichen.

Breites Spektrum förderfähiger Maßnahmen

Gefördert werden unter anderem:

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme
  • Investitionen in Energiespeicher zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien
  • Machbarkeitsstudien und Vorplanungen

Vereinfachte Klimaverträglichkeitsprüfung durch neues Online-Tool

Infrastrukturprojekte mit europäischen Fördermitteln (EFRE) müssen im aktuellen Programmplanungszeitraum Ihre Klimaverträglichkeit nachweisen. Zur Beschleunigung dieses Antragsprozesses hat MVeffizient ein benutzerfreundliches Online-Tool entwickelt. Dieses Tool unterstützt Antragsteller dabei, die Einhaltung der Klimaverträglichkeit transparent und effizient nachzuweisen. Das Prüfungsergebnis ist der Antragsstellung beizufügen und der damit verbundene Aufwand für den Antragsteller in den meisten Fällen sehr gering.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (inklusive „Contractor“)
  • Kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft
  • Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinnützige Gesellschaften, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft

Antragsberechtigt im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen sind:

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in MV
  • Kirchen/Religionsgemeinschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

„Wir möchten insbesondere Unternehmen ermutigen, diese Fördermöglichkeiten stärker zu nutzen“, betont Minister Dr. Backhaus. „Durch innovative Klimaschutzprojekte können Betriebe nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch ihre Betriebskosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.“

Interessierte Unternehmen, Organisationen und Kommunen werden bestärkt, sich über die detaillierten Förderbedingungen zu informieren und zeitnah einen Antrag zu stellen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn kann hier neuerdings bereits nach Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung Ihres Antrages erfolgen. Alle Informationen insbesondere zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie die nötigen Antragsformulare sind auf der Webseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: klimaschutz@lfi-mv.de) verfügbar.