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05.09.2024

Jetzt beantragen: Heizungsförderung für Nichtwohngebäude

Die Förderbank KfW teilt mit, dass Förderanträge für die BEG-Heizungsförderung seit dem 27.08.2024 auch für Unternehmen möglich sind.

Vertreter*innen von Unternehmen müssen sich zunächst im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Dann können sie Anträge auf Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen, um einen staatlichen Zuschuss für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Alternative zu bekommen. Darüber hinaus wurden die Produktseiten und Merkblätter zu folgenden für Unternehmen relevanten Programmen veröffentlicht: Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459), Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522), Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523).

Für die Zuschussförderung für Unternehmen (Programme 459, 522) ist die Ausstellung von Antragsbestätigungen ab sofort im Prüf-Tool der KfW möglich.

Der Ergänzungskredit für Nichtwohngebäude (523) kann nach Erhalt der Förderzusage der KfW bzw. des Zuwendungsbescheides des BAFA bei der Hausbank als Finanzierungspartner beantragt werden.