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31.03.2025

EU-Kommission will CSRD-Berichtspflichten reduzieren

Das Omnibus-Paket soll den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren

Die Europäische Kommission hat Ende Februar ein Paket von Vorschlägen vorgelegt, das u.a. die CSRD, die EU-Taxonomie und das europäische Lieferkettengesetz deutlich verschlanken soll.

Insbesondere die Berichts- und Sorgfaltspflichten im Rahmen des Green Deal sollen nach der sogenannten Omnibus-Initiative vereinfacht und damit der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Deutlich mehr Unternehmen als bisher sollen ganz von den Pflichten befreit werden.

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Damit soll der Kreis der nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichteten Unternehmen um rund 80 Prozent reduziert werden. Der sogenannte „Stop the clock“-Vorschlag sieht außerdem vor, die Berichtspflicht für Unternehmen mehrerer Kategorien um zwei Jahre in die Zukunft zu verschieben, um zu vermeiden, dass diese Unternehmen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 berichten müssen, obwohl sie nach der Neuordnung nicht mehr berichtspflichtig wären. Die Entscheidung über diese Verschiebung ist bereits für das Frühjahr dieses Jahres geplant.

Bevor die gesamten Änderungen geltendes Recht werden, müssen sie allerdings noch das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen und in nationales Recht umgesetzt werden. Hier sind zähe Verhandlungen zu erwarten, denn europäische Menschenrechts- und Umweltorganisationen haben bereits in einer gemeinsamen Erklärung die geplante Öffnung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung kritisiert.

Aktuell gilt: Unternehmen sollten sich von den regulatorischen Unsicherheiten nicht beirren lassen, denn der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die EU verfolgt weiterhin ambitionierte Nachhaltigkeitsziele, weshalb entsprechende Strategien für Unternehmen relevant bleiben. Auch wer künftig nicht mehr unter die CSRD fällt, kann und sollte dennoch nach dem deutlich kompakteren, freiwilligen VSME-Standard (Voluntary standard for unlisted micro, small and medium enterprises) berichten.

Vieles spricht dafür: Wer freiwillig Transparenz über Nachhaltigkeitseffekte schafft, kann sich positiv von der Konkurrenz abheben und für verschiedene Stakeholder attraktiver werden. Auch in MV wird nachhaltiges Wirtschaften zunehmend gefördert. Unternehmen, die sich frühzeitig mit Energieeffizienz, Klimaschutzmaßnahmen und Environment, Social and Governance (ESG)-Berichterstattung beschäftigen, haben bessere Chancen auf Fördermittel von EU, Bund und Land. Außerdem können Unternehmen durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse Risiken für ihr Geschäftsmodell identifizieren und frühzeitig Strategien zur Erhöhung der Resilienz entwickeln. Und nicht zuletzt hilft die Analyse des Ressourcen- und Energieverbrauchs auch, Kosten zu sparen. Nachhaltigkeitsberichte können also auch ohne gesetzliche Berichtspflicht einen Wettbewerbsvorteil bieten und langfristig zur Stärkung des Unternehmens beitragen.

Update 03.05.2025:

Europäische Parlament hat am 03.04.2025 dem Stop-the-Clock-Vorschlag zugestimmt.

Am 03.04.2025 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verschiebung der erstmaligen Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom Europäischen Parlament angenommen. Der im Omnibus-Paket enthaltene Stop-the-Clock-Vorschlag wird nun dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Stimmt auch der Rat dem Stop-the-Clock-Vorschlag zu, wovon auszugehen ist, kann der Entwurf in geltendes EU-Recht überführt werden.

Danach ist die Umsetzung in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Nach dem Entwurf der EU-Kommission soll dies bis spätestens 31.12.2025 erfolgen. Da die Umsetzung der CSRD in nationales Recht für Deutschland noch aussteht, gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung der CSRD-pflichtigen Unternehmen für 2025, die der „Wave 2“ angehören. Es ist davon auszugehen, dass die künftige Bundesregierung dies bei der Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen wird.

Kostenlose Unterstützung bei der Berichterstattung nach CSRD

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigt sich auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dieser wurde bereits 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung erarbeitet, um Unternehmen bei der Berichterstattung zu unterstützen. Seitdem sind zahlreiche nationale und internationale Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten oder überarbeitet worden. Deshalb wurde der DNK nun grundlegend weiterentwickelt: Sowohl Unternehmen, die direkt oder indirekt nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig sind, als auch solche, die freiwillig berichten wollen, können künftig die neue DNK-Plattform für eine CSRD-konforme Berichterstattung nutzen. Die Plattform soll den Aufwand dafür spürbar reduzieren. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht digital zu erstellen und führt sie Schritt für Schritt durch den Berichtsprozess. Eine vereinfachte Struktur und Sprache der Berichtsanforderungen sowie umfangreiche Hilfestellungen unterstützen bei der Erstellung.

Die Plattform steht derzeit als Early-Access-Version zur Verfügung und wird kontinuierlich weiterentwickelt, auch im Hinblick auf mögliche Änderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch das oben beschriebene EU-Omnibus-Paket. Nach der finalen Veröffentlichung des VSME-Standards durch die EU-Kommission soll auch dieser Standard als zweites Modul für freiwillig berichtende Unternehmen implementiert werden.

Die DNK-Plattform wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert und steht Unternehmen daher kostenfrei zur Verfügung. Hier können Sie sich für die DNK-Plattform registrieren.