21.09.2022

Energieeinspar-Verordnungen: Das gilt für Unternehmen

Die EU-Staaten haben sich dazu verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August 2022 um mindestens 15 Prozent zu reduzieren. Um dies zu gewährleisten hat die Bundesregierung kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen beschlossen. Diese sind in zwei Energieeinspar-Verordnungen zusammengefasst. Welche Regelungen für Unternehmen seit 01.09. bzw. ab 01.10.2022 gelten, haben wir hier zusammengefasst:

Kurzfristig (01.09.2022 – 28.02.2023):

  • Die Absenkung der vorgegebenen Mindestraumtemperaturen für Arbeitsräume in Arbeitsstätten um durchschnittlich 1 Grad Celsius,
  • Die Abschaltung lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22:00 und 16:00 Uhr des Folgetages,
  • Das Schließen von Ladentüren und Eingangssystemen beheizter Geschäftsräume im Einzelhandel.

Mittelfristig (01.10.2022 – 30.09.2024):

  • Die Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen (sofern der Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug),
  • Die Optimierung von Gasheizungen, z. B. mittels eines hydraulischen Abgleichs.

Alle Informationen zu den beiden Energieeinspar-Verordnungen.

Auch Unternehmen müssen seit 01.09. bzw. ab 01.10.2022 Energieeinsparmaßnahmen umsetzen (Foto: Shutterstock)