21.09.2022
Energieeinspar-Verordnungen: Das gilt für Unternehmen
Die EU-Staaten haben sich dazu verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August 2022 um mindestens 15 Prozent zu reduzieren. Um dies zu gewährleisten hat die Bundesregierung kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen beschlossen. Diese sind in zwei Energieeinspar-Verordnungen zusammengefasst. Welche Regelungen für Unternehmen seit 01.09. bzw. ab 01.10.2022 gelten, haben wir hier zusammengefasst:
Kurzfristig (01.09.2022 – 28.02.2023):
- Die Absenkung der vorgegebenen Mindestraumtemperaturen für Arbeitsräume in Arbeitsstätten um durchschnittlich 1 Grad Celsius,
- Die Abschaltung lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22:00 und 16:00 Uhr des Folgetages,
- Das Schließen von Ladentüren und Eingangssystemen beheizter Geschäftsräume im Einzelhandel.
Mittelfristig (01.10.2022 – 30.09.2024):
- Die Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen (sofern der Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug),
- Die Optimierung von Gasheizungen, z. B. mittels eines hydraulischen Abgleichs.
Alle Informationen zu den beiden Energieeinspar-Verordnungen.