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12.07.2022

EEG 2023: Booster für mehr Strom vom eigenen Dach!

Letzte Woche war es soweit: Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen, verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das sogenannte Osterpaket. Dieses beinhaltet die Anpassung diverser Gesetze, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit den Änderungen gibt die Bundesregierung den Weg frei für bessere Rahmenbedingungen zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit auch für Photovoltaik-Dachanlagen. Viele der neuen Regelungen gelten bereits für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden; alle weiteren dann für Anlagen mit Inbetriebnahme (IBN) ab 01.01.2023. Wir haben die wichtigsten zusammengetragen:

– Die Kombination von Voll- und Teileinspeisung ist möglich! D. h. auf ein und demselben Dach kann eine Anlage zur Eigenversorgung sowie eine Anlage zur Volleinspeisung betrieben werden. Bisher wurden Eigenversorgungsanlagen auf den Stromverbrauch optimiert, da sich die Überschusseinspeisung aufgrund der geringen Vergütung nicht lohnte oder die Marktprämie auf 50 Prozent des erzeugten Stroms begrenzt war (300 – 750 kWp). Zudem mussten Anlagen bei IBN innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bisher zu einer Anlage zusammengefasst werden. Mit dem Anstieg der Vergütung für Volleinspeiser lohnt sich jetzt die Nutzung der restlichen Dachfläche mit einer weiteren Anlage, deren gesamter Strom einspeist wird. Hierzu sind lediglich zwei separate Zähler notwendig.

– Die Einspeisevergütung bzw. der anzulegende Wert steigt (für Strom aus PV-Anlagen auf/an/in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand):

Für Eigenversorger beträgt der anzulegende Wert:

  • bis 10 kWp: 8,6 Cent/kWh, (Einspeisevergütung: 8,2 Cent/kWh)
  • bis 40 kWp: 7,5 Cent/kWh, (Einspeisevergütung: 7,1 Cent/kWh)
  • bis 750 kWp: 6,2 Cent/kWh,
  • bis 1 MWp: 6,2 Cent/kWh (IBN 2023).

Für Volleinspeiser erhöht sich der anzulegende Wert auf:

  • bis 10 kWp: 13,4 Cent/kWh, (Einspeisevergütung: 13,0 Cent/kWh)
  • bis 100 kWp: 11,3 Cent/kWh, (Einspeisevergütung: 10,9 Cent/kWh)
  • bis 300 kWp: 9,4 Cent/kWh,
  • bis 400 kWp: 9,4 Cent/kWh (IBN 2023),
  • bis 1 MWp: 8,1 Cent/kWh, (IBN 2023).

Wird die Option der festen Einspeisevergütung gezogen (möglich für Anlagen bis 100 kWp), verringert sich der anzulegende Wert um jeweils 0,4 Cent/kWh. Für Anlagen größer 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Die neuen Vergütungssätze gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

– Die Degression der Vergütungssätze entfällt bis Januar 2024. Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung um 1 Prozent – jedoch nur noch alle 6 Monate und nicht wie bisher monatlich.

– Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 kWp erhöht sich der Anteil, für den ein Anspruch auf die Marktprämie besteht, von 50 auf 80 Prozent des erzeugten Stroms. Dieser war seit dem 1.4.2021 auf 50 Prozent des erzeugten Stroms begrenzt. Entsprechend mussten 50 Prozent zwingend selbst verbraucht oder ohne Marktprämie veräußert werden. Für alle Anlagen mit IBN 2023 fällt die Einschränkung in Gänze weg.

– Für die Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 kWp ist die Anwesenheit des Netzbetreibers nicht mehr erforderlich (ab 2025),

– Für Anlagen bis 25 kWp entfällt die Drosselung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung (IBN 2023). Das aktuelle Energiesicherungspaket im Rahmen der Gaskrise sieht vor, dass die Drosselung auch für Bestandsanlagen wegfällt.

– Weiterhin entfällt ab dem 01.07.2022 mit Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh auch die EEG-Umlagepflicht für alle Eigenversorger. Diese galt für alle Anlagen, die seit Juli 2014 in Betrieb genommen wurden und betrug seit dem 1.1.2017 40 Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage (2022: 1,49 Cent/kWh).

Mit diesen Änderungen hat die Bundesregierung die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Sonnenstrom enorm vereinfacht und verbessert.

Sie möchten eine PV-Anlage auf Ihrem Firmendach installieren? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung! Oder schauen Sie sich einfach die Aufzeichnung von unserem kostenfreien Online-Stammtisch „Strom vom eigenen Firmendach“ am 30.08.2022 an.

EEG 2023: Mehr Vergütung, weniger Bürokratie!