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13.01.2021

Bundesregierung bündelt ab 2021 Förderprogramme im Gebäudebereich

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Sie unterteilt sich in drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen. Gefördert werden:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik mit 20 %,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen mit 20 bis 45 %,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 %,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit 20 % , – Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung,
  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr sowie
  • notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme.

Achtung: Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (Außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.

Alle Infos zum BEG finden Sie hier!