28.07.2022

Bundespräsident verkündet Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien

Am Freitag, den 29.07.2022 treten bereits viele Änderungen im EEG in Kraft – auch für PV-Dachanlagen. Damit gelten für PV-Anlagen, die ab 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, höhere Vergütungssätze, und zwar sowohl für Anlagen, die zur Eigenversorgung genutzt werden und nur Überschüsse einspeisen, als auch solche, die die gesamte erzeugte Strommenge ins Netz einspeisen (Volleinspeiser). Ebenfalls ab Samstag können PV-Anlagen zur Volleinspeisung und zur Eigenversorgung parallel auf einem Dach ans Netz gehen. Und auch für Gewerbedachanlagen gibt´s gute Neuigkeiten: Für neue Anlagen zwischen 300 und 750 kWp erhöht sich der Anteil, für den ein Anspruch auf die Marktprämie besteht, von 50 auf 80 Prozent! Weitere Infos zu den Änderungen für PV-Dachanlagen.

Und zum Schluss noch das Wichtigste: Ab morgen, dem 29.07.2022, liegen die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit!

Viele Verbesserungen für PV-Dachanlagen treten morgen, den 29.07.2022, in Kraft (Foto: LEKA MV)