02.05.2024
Bund will unbürokratisch bei der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit unterstützen
Seit 2014 besteht in der EU die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese betrifft bislang rund 550 börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Doch mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die 2023 in Kraft trat, wird sie ab dem kommenden Jahr deutlich ausgeweitet. Das bedeutet konkret, dass ab 2026 nicht nur große börsennotierte Unternehmen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, d.h. die Nachhaltigkeits-berichterstattung in einen eigenen Abschnitt des Lageberichts integrieren. Aber auch viele kleinere Unternehmen werden indirekt durch steigende Informationsanforderungen ihrer Geschäftspartner betroffen sein, auch wenn sie selbst nicht berichtspflichtig sind.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat nun die Auswirkungen der CSR-Richtlinie auf mittelständische Unternehmen untersucht und noch große Defizite festgestellt. Viele Unternehmen müssen erst noch Strukturen und Prozesse aufbauen, um die geforderten Informationen zu erheben.
Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung die Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten will. Dafür stellt das Wirtschaftsministerium knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld soll der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt und um eine neue Internetplattform ergänzt werden. Außerdem wird eine Beratungsstelle für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet. Darüber hinaus soll es mehr Unterstützung geben, zum Beispiel durch Webinare oder Leitfäden. Ziel ist es, den Aufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen zu minimieren. So sollen auch doppelte Berichtspflichten vermieden werden, indem Berichtspflichten nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch die Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts nach der CSR-Richtlinie erfüllt werden.
Lesen Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) mit weiterführenden Links.
Letztlich bieten alle im Rahmen der Berichtserstattung gewonnenen Erkenntnisse vor allem einen Mehrwert für eine zukunftsorientierte Unternehmensführung: Die erhobenen Nachhaltigkeitsinformationen können zur Identifikation von Einsparpotenzialen, zur langfristigen Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells oder zur Identifikation von Innovationspotenzialen genutzt werden. Nutzen Sie außerdem auch gern unser ecocokpit zur Erstellung Ihrer CO2-Bilanz.