05.01.2024

Neue Förderrichtlinie für Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien veröffentlicht

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die neue „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen“ veröffentlicht, die am 24. Oktober in Kraft trat. Im Rahmen der Richtlinie werden Projekte gefördert, die direkt oder indirekt Treibhausgase einsparen und damit zum Klimaschutz beitragen. In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift vom 04.10.2023 wird der Förderzweck konkret so erklärt: „Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.“

Wenn Unternehmen also in solche Vorhaben investieren, können diese unter bestimmten Voraussetzungen einen erheblichen Zuschuss erhalten. Es lohnt sich daher für Unternehmen, diese Landesförderung bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Wir haben die wichtigsten Inhalte der neuen Förderrichtlinie aus Unternehmensperspektive zusammengefasst.

Förderfähige Maßnahmen

Wichtig ist, dass die Investitionen eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % erreichen. Zuwendungsfähig sind dann insbesondere folgende Maßnahmen:

Abwärme- oder Kältenutzung

  • Abluftsysteme mit Energierückgewinnung
  • Wärmetauscher und Verdampfer
  • Verdichter und Kompressoren
  • Wärmeverteiler- und Speichersysteme
  • Erd- und Eisspeicher sowie
  • Sensorik und Steuerung

Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen

  • energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme
  • energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  • Verschattungsanlagen
  • Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung
  • Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
  • energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen

  • Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung
  • spezielle Dämmung
  • verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen
  • Energie- und Lastmanagementsysteme.

Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und lnfrastrukturelementen

  • Gründächer
  • Grünfassaden

Investitionen in die Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Quartierslösungen
  • intelligente Energienetze (SmartGrids)
  • Grüne Gewerbegebiete

Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

Aber auch die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.

Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu höchstens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist allerdings ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Damit diese Zuwendungen gewährt werden können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Projekt muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen grundsätzlich mindestens 20.000 EUR betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2.000,00 EUR.
  • Der Projektstandort muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder dieser muss eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist (mindestens 5 Jahre) für den Projektstandort nachweisen.
  • Die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben muss hinreichend gesichert sein.
  • Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden.
  • Die Amortisationszeit des Projektes muss grundsätzlich fünf Jahre überschreiten.
  • Die Antragsunterlagen müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht werden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen muss innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen sein.

Anträge für die neue Förderperiode können im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. In Kürze werden dort alle notwendigen Dokumente (Rechtsgrundlagen, Merkblätter und die Antragsformulare) veröffentlicht.

Nötige Unterlagen

Neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular werden folgende Unterlagen benötigt (sofern zutreffend):

  • Nachweis der Rechtsform (z. B. Registerauszug, nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Gesellschaftervertrag, aktuelle Gesellschafterliste
  • Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter
  • Erklärung (ggf. auch erweiterte Erklärung) zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
  • Aufstellung der Einzelgesellschafter bei einer GbR oder OHG
  • Erklärung des Antragstellers bezüglich Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Bescheinigung vom Steuerberater über das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung
  • Ertragsvorschau des Antragstellers (5 Jahre) vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater testiert
  • Aussagefähige Projektbeschreibung
  • Nachweis des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts des Projektstandortes für den Zweckbindungszeitraum
  • Behördliche Genehmigungen
  • Datenblatt Klimaschutzindikatoren
  • Ergebnis der Klimaverträglichkeitsprüfung (Klimaneutralität und Klimaresilienz) für Infrastrukturvorhaben ab 1 Mio. EUR netto bzw. einer Einsparung von 20.000 t CO2 /Jahr
  • Formblatt Ausgabenansätze in EUR (Unternehmen)
  • Kostenvoranschlag, Angebot, Kostenschätzung o.ä.
  • Finanzierungsnachweise und Darstellung des Bemühens zur Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten
  • Belege (Anträge, Zuwendungsbescheide) über die Förderung durch andere öffentliche Stellen
  • De-minimis-Erklärung

Seit Inkrafttreten der Klimaschutz-Förderrichtlinien wurden bereits über 600 Projekte durch das Land insbesondere mit Hilfe der EFRE-Strukturfondsmittel finanziell unterstützt.

 

Die vollständige Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen finden Sie auf der Website des Landesrechtes MV.