06.06.2024

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat deshalb am 6. Juli 2023 eine Förderrichtlinie erlassen, die die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur unterstützt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Aufbau von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) zu fördern. Nachdem die Antragsstellung einige Zeit lang nicht möglich war, ist sie seit dem 03. Juni 2024 wieder abrufbar.

Wer kann die Förderung für Schnellladeinfrastruktur beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen. Ziel ist es, eine breite Basis von Unternehmen zu erreichen und die Elektrifizierung des gewerblichen Verkehrs zu beschleunigen.

Was wird durch die Schnellladeinfrastruktur-Förderung unterstützt?

Gefördert werden:

  • die Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglichen, fabrikneuen Schnellladepunkten,
  • die eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW aufweisen
  • und das Laden mit Gleichstrom (DC) ermöglichen.

Die Förderung umfasst auch die Kosten für den notwendigen Netzanschluss. Die Ladeinfrastruktur muss auf betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands installiert werden.

Wie wird die Förderung gestaltet?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei der maximale Förderbetrag auf 5 Millionen Euro pro Antrag begrenzt ist. Die Höhe der Förderung hängt von der DC-Nennladeleistung der Ladepunkte und der Unternehmensart (KMU oder GU) ab. Unternehmen können beliebig viele Ladepunkte pro Antrag beantragen, solange die Gesamtkosten den Höchstbetrag nicht überschreiten.

Antragstellung und Ablauf

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragstellerplattform des Projektträger Jülich (PtJ). Nach der Registrierung werden Unternehmen Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Notwendige Unterlagen wie ein aktueller Handelsregister-Auszug und ggf. eine KMU-Erklärung müssen bereitgestellt werden. Im Antrag sind die Standorte der geplanten Ladepunkte und deren Nennladeleistung anzugeben. Unternehmen sollten ihr Vorhaben detailliert planen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Vorteile der Förderung

Die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur bietet zahlreiche Vorteile. Unternehmen können ihre Flotten effizienter und umweltfreundlicher betreiben, was zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen und langfristigen Kosteneinsparungen führt. Zudem trägt die Nutzung von Elektrofahrzeugen zur Erreichung der Klimaziele und zur Verbesserung des Unternehmensimages bei.

Fazit zur Schnellladeinfrastruktur-Förderung

Die Förderung von Schnellladeinfrastruktur durch das BMDV ist eine bedeutende Unterstützung für Unternehmen, die ihre Flotten elektrifizieren möchten. Durch die finanzielle Hilfe können die hohen Investitionskosten gemildert und der Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität erleichtert werden. Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.