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26.08.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neue Fördersätze seit 15.08.2022

Über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases wird zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Um das zu ändern gilt ab 2024, dass neu eingebaute Heizungen auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Dementsprechend wurde auch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude angepasst. Seit dem 15.08.2022 gibt es keine Förderungen mehr für gasverbrauchende Anlagen. Stattdessen wurde ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel (Mindestalter 20 Jahre oder Gasetagenheizung) eingeführt.

Mit bis zu 40 Prozent bleiben die Fördersätze für Heizungsanlagen auf hohem Niveau (siehe Abbildung). Für den Einbau einer Wärmepumpe winken beispielsweise bis zu 24.000 Euro.

Alle Fördersätze sowie weitere Infos dazu finden Sie hier. 

Abbildung: MVeffizient, Daten: Ökoinstitut NRW 2022