17.08.2020

50 Millionen Euro Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge in Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, den Verkehrssektor auf klimafreundliche Technologien umzustellen.

Bewerben können sich Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie kleine und mittlere Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen wollen. Ein weiteres Kriterium ist die Investition in die, für den Betrieb notwendige, Ladeinfrastruktur. Insgesamt werden durch das BMVI 50 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können noch bis zum 14.09.2020 eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

  1. Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder im  Gewerbeverzeichnis nachweisen können.
  2. Kleine und mittlere Unternehmen, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird.

Was wird gefördert?

  1. Straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklasse N1, N2 und N3.
  2. Ladeinfrastruktur in Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung.

Wie wird gefördert?

  1. Für diesen Förderaufruf stehen 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
  2. Es gibt keine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. keine Mindestfördersumme.
  3. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 10 Millionen € (Verbundene Unternehmen gelten als ein antragstellendes Unternehmen).
  4. Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert.
  5. Die Vergabe erfolgt im Windhundverfahren, also entsprechend der Reihenfolge des Eingang der vollständigen Anträge.

 

Alle weiteren Informationen zu dem Förderprogramm.

Janina Kuhrt