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16.02.2023

Jetzt Härtefallhilfen in Effizienz und Erneuerbare investieren und unabhängig werden

Der Bund sowie das Land MV stellen bis zu 50 Millionen Euro für Härtefallhilfen für Unternehmen in MV zur Verfügung. Für Energiemehrkosten in 2022 können diese ab sofort beim Landesförderinstitut MV (LFI) beantragt werden. Antragsberechtig sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in MV, deren Kosten für Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets oder Kohle sich 2022 mindestens verdreifacht haben. Zudem müssen die durchschnittlichen Monatsabschläge (Juni bis November) für Strom oder Gas mindestens 1.000 Euro betragen haben. Für Heizöl, Holz/Pellets und Kohle müssen die Beschaffungsausgaben gegenüber 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen.

Der Zuschuss beträgt je nach Energieform zwischen 80 und 100 Prozent der Ausgaben bzw. der Abschlagszahlungen. Je Unternehmen wird eine Billigkeitsleistung von bis zu 200.000 Euro gewährt. Wichtig: Die Antragstellung muss bis zum 22. März 2023 erfolgt sein. Alle Voraussetzungen, weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie ab sofort auf der Webseite des LFI.

Nutzen Sie die Härtefallhilfen, um Ihr Unternehmen unabhängig von Energiepreisanstiegen zu machen. Das geht, indem Sie Ihren Energieverbrauch mit Effizienzmaßnahmen reduzieren und erneuerbare Energien nutzen!

Wir unterstützen Sie dabei! Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unseren Technischen Beratern unter beratung@mv-effizient.de.

Bund und Land stellen 50 Mio. Euro für Härtefallhilfen zur Verfügung (Bild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com)