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01.02.2023

Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung ausgeweitet

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind ab dem Berichtsjahr 2024 weitaus mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über den Einfluss ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt Auskunft zu geben. Dazu gehören neben Großunternehmen zukünftig auch kapitalmarktorientierte KMU sofern sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • > 10 Beschäftigte,
  • > 700 Tsd. Euro Nettoumsatzerlöse,
  • > 350 Tsd. Euro Bilanzsumme.

Und selbst wenn Ihr Unternehmen die Kriterien nicht erfüllt, kann ein Auftraggeber Sie kurzerhand dazu verpflichten, indem er die Vergabe davon abhängig macht, wie Sie in Sachen Nachhaltigkeit aufgestellt sind. Die am 16. Dezember 2022 veröffentlichte EU-Richtlinie muss bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Standards für die Berichterstattung werden aktuell von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.

Hier finden Sie weitere Infos zur CSR-Berichtspflicht.

Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes wird ab 2024 ausgeweitet und betrifft dann ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland (Bild: Vitalii Vodolazskyi – stock.adobe.com)