fbpx

13.01.2021

EEG 2021 – Was ist neu?

Am 1. Januar ist das EEG 2021 in Kraft getreten und mit ihm zahlreiche Änderungen. So beinhaltet es zum Beispiel die lang erwarteten Anschlussförderungen für „ausgeförderte“ Anlagen, die über 20 Jahre alt sind. Für diese wurde nun übergangsweise eine neue Einspeisevergütung festgelegt. Eine positive Anpassung gibt es in Sachen Eigenversorgung: Hier wurde die Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom von 10 auf 30 kW bzw. 30 Megawattstunden pro Jahr angehoben. D. h. bis zu dieser Grenze fällt 40-prozentige EEG-Umlage nicht an. Auch in Sachen Akzeptanz gibt es eine wesentliche Änderung: Betreiber von Windenergieanlagen können Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern mit bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde am Ertrag beteiligen. Die Zahlung an die Gemeinde wird dem Anlagenbetreiber aus der EEG-Umlage erstattet.

Die wichtigsten Änderungen des EEG 2021 finden Sie hier.