05.02.2025
Wichtige Gesetzesreformen für die Energiewende
Noch vor der Bundestagswahl wurden fraktionsübergreifend wichtige Gesetzesreformen für die Energiewende beschlossen. In insgesamt vier Gesetzesinitiativen sind eine Reihe von zentralen Maßnahmen gebündelt worden. Kernpunkte sind die Dämpfung von PV-Einspeisespitzen, die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts und die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Positive Reaktionen kamen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, vom Bundesverband Erneuerbare Energien und dem Bundesverband Solarwirtschaft, wenngleich auch Kritikpunkte wie zu hohe Preisobergrenzen für Smart Meter und fehlende Netzentgeltsenkungen geäußert wurden. Die Einigung wird trotzdem als wichtiger Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende gesehen.
Das Gesetzespaket wird voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März 2025 in Kraft treten. Betroffen sind alle neuen PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt ans Netz gehen.
Novellierung des Energiewirtschaftsrechts
Den größten Einfluss dürfte die Novellierung des Energiewirtschaftsrechts haben, das temporäre Erzeugungsüberschüsse von Solarstrom künftig vermeiden soll. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Vergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten keine EEG-Vergütung mehr für Strom, der zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz eingespeist wird. Die entgangene Vergütung wird durch eine Verlängerung des Vergütungszeitraums kompensiert. Bestehende Anlagen können freiwillig wechseln und erhalten dafür eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Intelligente Messsysteme (iMSys): Der Rollout von iMSys und Steuerungstechnik soll beschleunigt werden. PV-Anlagen ab 7 kWp müssen gesteuert werden, ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräte. Die maximalen jährlichen Entgelte für iMSys steigen um 30-40 Euro für die meisten PV-Anlagen. Zusätzlich fallen Kosten für die Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt an.
Reduzierung der Einspeiseleistung: Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen wird auf 60 Prozent begrenzt, wenn sie nicht mit einem iMSys ausgestattet sind. Dies soll die Einspeisung von Solarstromspitzen ins Netz reduzieren. In der Regel entstehen dadurch keine großen Nachteile, da die meisten Anlagen mit Speichern betrieben werden. Verluste entstehen nur bei Anlagen ohne Speicher, aber diese sind meist gering. Die Reduzierung gilt für Anlagen unter 100 kW, die nicht in der Direktvermarktung sind.
Flexible Speichernutzung: Batteriespeicher sollen zukünftig auch Netzstrom zwischenspeichern können. Durch die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher soll eine flexible Nutzung der Speicher für Eigenverbrauch, Stromhandel und Systemdienstleistungen ermöglicht werden. Dies setzt noch eine Festlegung der Bundesnetzagentur und Direktvermarktung voraus.
Ebenfalls im Gesetz enthalten ist die Möglichkeit der Überbauung von Netzanschlusspunkten. Dies bedeutet, dass z.B. Photovoltaikanlagen und Speicher zukünftig an einem Netzanschlusspunkt angeschlossen werden können, auch wenn die Leistung nicht für die Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist.
Das sogenannte Solarspitzen-Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu einem modernen Strommarkt. Die verstärkte Steuerung der Einspeisung, die Förderung des Eigenverbrauchs und die Digitalisierung der Photovoltaik-Anlagen sind sinnvolle Maßnahmen, um Netzstabilität und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Photovoltaik-Anlagen sollten noch stärker als bisher dem Eigenverbrauch dienen und noch stärker mit entsprechenden Speichern kombiniert werden.
Weitere wichtige Maßnahmen
Daneben enthält das Energiepaket:
Die Zukunftsperspektive für Betreiber von Biogasanlagen wird verbessert und gleichzeitig Weichen für mehr Flexibilität gestellt. Biogas kann den Strom aus Wind und PV ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten beitragen. Das Gesetzespaket sieht eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge um 75 Prozent vor, um mehr Anlagen die Chance auf eine Anschlussförderung zu bieten. Zudem wird die Förderung auf förderfähige Betriebsstunden umgestellt, was finanzielle Verbesserungen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit bringt.
Verlängert wird weiterhin das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um die Planungs- und Investitionssicherheit für den Zubau von KWK-Anlagen zu schaffen. Die Förderung wird auf unvermeidbare Abwärme ausgeweitet, und es erfolgen europarechtlich vorgeschriebene Anpassungen an die Energieeffizienz-Richtlinie. Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.
Geändert wurde außerdem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, um die Beantragung eines Vorbescheides für Windenergieanlagen zu erleichtern und gleichzeitig zu verhindern, dass Flächen blockiert werden, die langfristig nicht für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen.
Langfristig sollen die Reformen dazu beitragen, erneuerbare Energien zu einer verlässlichen Säule der Energieversorgung zu machen, die Netzstabilität zu sichern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Von den Verbänden wird jedoch auch betont, dass die kommende Regierung die Arbeit an der Ausgestaltung des energiepolitischen Rechtsrahmens fortsetzen muss, um den kontinuierlichen Fortschritt der Energiewende sicherzustellen.
Update 10.02.2025
Wie der neue Kompensationsmechanismus zur Verlängerung der EEG-Förderung wegen negativer Strompreisstunden im Detail funktioniert, hat sich pv magazine im Detail vom Bundesverband Solarwirtschaft erklären lassen. Hier finden Sie eine Beispielrechnung.