28.01.2025
Ladepunkte für E-Autos werden zur Pflicht
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde ab dem 1. Januar 2025 verschärft, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Es setzt eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie zur Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden um.
Das GEIG regelt dabei die Installation von Ladestationen auf Stellplätzen, Parkplätzen und in Parkhäusern sowie die Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur für zukünftige Ladepunkte.
Welche Maßnahmen gelten für Nichtwohngebäude?
Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss künftig jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren für elektrische Leitungen (Leitungsinfrastruktur) ausgestattet werden. Damit wird sichergestellt, dass bei Bedarf schnell Ladepunkte errichtet werden können. Darüber hinaus ist an geeigneten Stellplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Dies kann der Mitarbeiterbindung dienen, aber auch neue Einnahmen generieren.
Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen für Gebäude, die im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen stehen und überwiegend selbst genutzt werden, sowie für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung übersteigen.
Die IHK Schwaben hat die Aufzeichnung eines einstündigen Webinars veröffentlicht, das sehr ausführlich über alle Aspekte des GEIG informiert.
Die IHK Darmstadt weist in einem weiteren Artikel auch auf mögliche Fördermittel hin.
Die TankE GmbH betont in diesem Beitrag, dass die Einrichtung von Ladestationen Unternehmen die Möglichkeit bietet, Mitarbeiter, Kunden und Besucher zu gewinnen und die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu steigern.