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17.12.2024

Neue Anforderungen für Nichtwohngebäude: Vorgaben zu Energiemanagement und Gebäudeautomation

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt umfangreiche neue Anforderungen für Betreiber*innen und Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit sich.

Mit der Einführung des § 71a fordert das Gesetz für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heiz-, Kühl- oder Lüftungsanlage von mehr als 290 kW eine kontinuierliche Überwachung, Erfassung und Analyse der Energieverbräuche, insbesondere der Hauptenergieträger Gas, Öl und Strom. Ziel des Monitorings ist es, energetisch ineffiziente Anlagen zu identifizieren und Optimierungsmaßnahmen abzuleiten. Maßgeblich ist dabei die Summe der Nennleistungen der einzelnen Komponenten. Bis zum 31. Dezember 2024 haben Eigentümer*innen von großen Nichtwohngebäuden Zeit, ihre Immobilien mit einem Energiemonitoring- und Energiemanagementsystem auszustatten!

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) hat dazu ein Whitepaper veröffentlicht, das praktische Umsetzungshilfen bietet und erläutert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Auf der Webseite der DENEFF kann das gesamte Whitepaper heruntergeladen werden.

Daneben beleuchtet ein ausführliches und sehr lesenswertes Interview auf der Webseite gebaeude-automation.com, wer aktuell vom GEG betroffen ist, was auf Gebäudeeigentümer*innen zukommt und wie damit umzugehen ist.

Interessant ist auch das Dossier des Kompetenzzentrums Energieeffizienz durch Digitalisierung. Es kann hier heruntergeladen werden.